AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf sämtliche Mitgliedschaften über die Teilnahme an oder über die Durchführung von den von Capoeira Arte Jogando, angebotenen Kursen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner von Capoeira Arte Jogando finden keine Anwendung, selbst wenn in Einzelkorrespondenz vom Vertragspartner hierauf verwiesen werden sollte.

I. Vertragsabschluss

1. Vertragspartner

Bei Geschäftsunfähigen, bspw. Kindern, d.h. Personen, die nicht das siebente Lebensjahr vollendet haben, kommt der Vertrag mit der Person zustande, die im Anmeldeformular als Vertreter des Geschäftsunfähigen auftritt.
Bei beschränkt Geschäftsfähigen, bspw. bei Personen, die zwar das siebente, jedoch noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, kommt der Vertrag mit dem beschränkt Geschäftsfähigen zustande, wenn dessen gesetzlicher Vertreter rechtswirksam auf dem Anmeldeformular zustimmt. Andernfalls kommt der Vertrag mit der Person zustande, die im Anmeldeformular als Vertreter des beschränkt Geschäftsfähigen auftritt.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, jede Änderung in seiner Anschrift, Name oder Kontoverbindung CAJO® unverzüglich mitzuteilen.

2. Anmeldung / Vertragsschluss

Der Teilnehmer hat CAJO® zum Vertragsabschluss das vollständig ausgefüllte, selbst oder/und ggf. vom gesetzlichen Vertreter unterschriebene Anmeldeformular abzugeben. Der Vertrag über die Teilnahme am gewählten Trainingsangebot kommt in jedem Fall mit schriftlicher Bestätigung durch die Unterschrift von CAJO® zustande. Auch eine tatsächliche mehrmalige Teilnahme am Kursangebot ohne schriftliche Bestätigung führt nicht zum Vertragsschluss.

3. Leistungsumfang / Kursangebot / Änderungen

CAJO® bietet die Teilnahme an Kursen in den Bereichen Capoeira, Funktionelles Fitnesstraining und Gesundheitstraining für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Der Teilnehmer ist mit Vertragsabschluss berechtigt, an den von CAJO® angebotenen Kursen in dem vertraglich vereinbarten Umfang, d.h. wöchentlich bis zu 2 Credits  für Kurse des Leistungsbereichs Capoeira Basic  (je ein Credit) und/ oder Intermediate (je ein Credit) (auch Mixed, Vejo o Jogo, Roda do Mês etc.) teilzunehmen. Weiterhin erhält der Teilnehmer einen weiteren Credit monatlich zur Teilnahme am Kursformat Capoeira Music. CAJO® ist jederzeit berechtigt, das Kursangebot zu ändern bzw. zu ergänzen, insbesondere im Hinblick auf Kurszeiten, -inhalt, -räume, Kursleiter sowie Zusammensetzung und Größe der Kursgruppen. CAJO® gewährleistet jedoch die Möglichkeit zur Teilnahme an Kursen in dem vertraglich vereinbarten Umfang. Bei Krankheit, Nichterscheinen oder einer Kursabsage des Teilnehmers, die nicht im Rahmen des hierfür vorgesehenen Zeitfensters erfolgt (sog. Late-Cancel), erfolgt keine Erstattung.

Weitere Kurse des Leistungsbereichs Capoeira oder Kurse aus anderen Leistungsbereichen sind nicht Bestandteil dieses Vertrags, können jedoch zu vergünstigten Konditionen zusätzlich erworben werden.

4. Beiträge, Fälligkeit

Der Anmeldebeitrag ist einmalig innerhalb zwei Wochen nach Vertragsschluss, die Teilnahmebeiträge monatlich im Voraus zum 3. eines Kalendermonats zur Zahlung fällig. Die bei Rückbuchung anfallende Gebühr hat der Kursteilnehmer oder dessen Vertreter zu entrichten. Eine Barzahlung ist allgemein nur nach Absprache möglich.

Für die im Kurszeitenplan enthaltenen kursfreien Zeiten (Schulferien, ggf. Semesterferien, gesetzliche Feiertage oder sonstige Capoeira bedingte Termine wie interne/ externe Events), die einen Zeitraum von sechs Wochen am Stück nicht überschreiten, ist der entsprechende Teilnahmebeitrag dennoch zu bezahlen.

CAJO® ist jederzeit berechtigt, die Beiträge einseitig anzupassen. Eine solche Anpassung tritt einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft und wird Vertragsinhalt. Im Falle einer solchen Anpassung ist der Teilnehmer jedoch berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Anpassung außerordentlich und fristlos zu kündigen. Stimmt der Teilnehmer der Anpassung schriftlich zu, entfällt das außerordentliche Kündigungsrecht.

Die Kosten für den gewählten Tarif  werden durch  Überweisung oder SEPA-Lastschrift als Zahlungsweise zu Monatsanfang beglichen. Im Falle eines SEPA-Lastschrifteinzugs wird der Betrag automatisch zu Beginn des Monats eingezogen. Für eine entsprechende Kontodeckung ist Sorge zu tragen, da bei einer Rückbuchung zusätzliche Gebühren erhoben werden.

Ermäßigungsberechtigungen sind halbjährlich jeweils mit einer Frist von 30 Tagen mit Beginn ab dem 01.04. und 01.10. und ohne Aufforderung seitens CAJO® selbständig vorzuweisen. CAJO® behält sich vor, den Teilnehmer durch gesonderte Ankündigung jeweils auf diese Frist aufmerksam zu machen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Weist der Teilnehmer seine Ermäßigungsberechtigung nicht oder nicht innerhalb der genannten Frist vor, erlischt automatisch die zuteilgewordene Ermäßigungsberechtigung rückwirkend zum 01.04. oder 01.10. Entfällt die Ermäßigungsberechtigung innerhalb des Ermäßigungszeitraums, so ist der Teilnehmer verpflichtet, dies gegenüber CAJO® kundzutun.

5. Verzug

CAJO® ist berechtigt, ausgefallene Kurse zu einem späterem Zeitpunkt nachzuholen. Dies betrifft nicht die kursfreien Zeiten, welche gesondert in der Regel durch E-Mail angekündigt werden.

6. Datenschutz

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass dessen persönlichen Daten von CAJO® soweit für die Erfüllung des Vertrageserforderlich gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Weiterführende Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

7. Haftung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, CAJO® sowie dem Kursleiter sämtliche Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit, auf die sich die Teilnahme am Kurs negativ auswirkt oder auswirken könnte, rechtzeitig mitzuteilen. Für hieraus resultierende Erkrankungen, Verletzungen und/oder Schäden haften weder CAJO® noch die eingesetzten Kursleiter.

Eine Teilnahme am Kurs- und Trainingsangebot erfolgt auf eigene Verantwortung, hierzu zählen ebenso mögliche Verletzungen, die aus der Teilnahme am Kurs- und Trainingsbetrieb hervorgehen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Hausordnung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung von CAJO® oder seinen Vertragspartnern einzuhalten. CAJO® ist berechtigt, den mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag bei wiederholtem Zuwiderhandeln trotz vorheriger Abmahnung außerordentlich und fristlos zu kündigen.

9. Laufzeit, Kündigung

Der mit CAJO® geschlossene Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate nach Ende der Laufzeit. Der Laufzeitvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten zum Ende einer Laufzeit (Kinder ab 5. Lebensjahr – CAJO Juniors). Kinder bis einschließlich 4. Lebensjahr gilt eine Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten.

Eine außerordentliche und fristlose Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien vorbehalten.

Ein wichtiger Grund in diesem Sinne, welchen den Teilnehmer zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere nicht vor, wenn Gründe in der Person des Teilnehmers vorliegen, die diesem die Teilnahme am Kurs unmöglich machen, bspw. Schwangerschaft, Wehr- und Zivildienst, berufliche Versetzung, Krankheit. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne, welchen CAJO® zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer wiederholt und trotz vorheriger Abmahnung gegen die Hausordnung verstößt, oder wenn dieser in Zahlungsverzug mit einem Betrag ist, der dem von zwei Beiträgen der vom Teilnehmer gewählten Kurse entspricht.

Im Falle einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrags durch CAJO® steht dieser die Teilnahmegebühr zu, die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin angefallen wäre. CAJO® ist berechtigt, auch einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform und ist postalisch an mind4motion® – Capoeira Arte Jogando, Postfach 11 35 48, 20435 Hamburg zu richten. Eine persönliche Übergabe etwa am Kursort oder E-Mail erfüllt diesen Standard nicht und gilt im Zweifelsfall als nicht fristgerecht.

Eine Vertragspause bzw. ein Aussetzen des Laufzeitvertrags ist grundsätzlich nicht möglich, kann aber je nach Grund und auf Antragstellung mind. 2 Wochen zum Monatsende und vor geplanter Aussetzung auf Kulanz einmalig gewährt werden. Für eine Vertragspause erhebt CAJO® eine Gebühr i.H.v. 10,- EUR je pausiertem Monat, wobei die Aussetzung eine Dauer von 3 Monaten nicht überschreiten darf. Der Ausspruch einer Vertragskündigung während der Aussetzung ist nicht möglich. Erklärt der Teilnehmer seine Kündigung dennoch binnen 3 Monaten, nachdem eine Vertragspause als beendet gilt, führt dies zu einer rückwirkenden Erhebung aller Vertragsgebühren, die ohne die Vertragspause regulär zustandegekommen wären.

10. Allgemeines

Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrags bedürfen zu deren Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit dieser Vertrag lückenhaft sein sollte.

Auf den mit der CAJO® geschlossenen Vertrag findet materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln zum Internationalen Privatrecht Anwendung.

II. Rechnungsstellung

Sinan Abushawashi
IBAN DE24 1101 0100 2623 9196 59
BIC SOBKDEBB
solaris Bank

CAJO behält sich das Recht vor, Dritte mit dem Inkasso zu beauftragen. Dazu erforderliche Daten dürfen explizit an Dritte zu diesem Zwecke weitergegeben werden.

III. Sporttauglichkeit/ Haftung

1. Der Teilnehmer versichert sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Sportarzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, seine Sporttauglichkeit in regelmäßigen Abständen ärztlich sicherstellen zu lassen. Jegliche Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Veranstalter/ CAJO unmittelbar mitzuteilen.
2. Alle Anfragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu den aktuellen Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Veränderungen sind dem Veranstalter unmittelbar mitzuteilen.
3. Die Teilnahme amn den Workshops und Trainings erfolgt auf eigenes Risiko.
Für Sachschäden wird eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dem Kursleiter ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.

IV. Seminar-/ Workshopgebühren und spezielle Programme (vgl. Reiseveranstaltungen, sonstige Seminare und Workshops)

Workshop-/ Seminargebühren sind gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung durch Überweisung auf o.g. Konto zu begleichen. Die Anmeldung ist erst nach Eingang auf dem o.g. Konto verbindlich. Nur in diesem Fall besteht Anspruch auf eine Seminarteilnahme. Die Höhe der Gebühr entspricht der auf der Ausschreibung genannten Gebühr der Seminare. Nach Eingang der Seminargebühr erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per Post oder E-Mail, sowie weitere für den Seminarablauf notwendige Informationen.

1. Widerrufsrecht
Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Capoeira Arte Jogando/ mind4motion, Postfach 11 35 48, 20435 Hamburg

2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer CAJO die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Teilnehmer CAJO insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Teilnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für CAJO mit deren Empfang.

3. Rücktritt und Umbuchung
Nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts gelten folgende Regelungen:
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, werden folgende Rücktrittspauschalen, mindestens jedoch 30 Euro Bearbeitungsgebühr, von den Gesamtkosten fällig: bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 50 %, bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 75 %, danach bzw. bei Nichtantritt der volle Beitrag in Höhe von 100 %.
Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei einer Umbuchung, kann der Differenzbetrag (falls die neue Veranstaltung mehr kostet als die ursprünglich gebuchte Veranstaltung) sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro berechnet werden.
Bei verbindlicher Anmeldung einer Ersatzperson gewährt CAJO volle Rückerstattung. Die Prüfung und Einwilligung hierzu obliegt CAJO. Nimmt der Teilnehmer einzelne Veranstaltungsleistungen nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Minderung des Gesamtpreises.

4. Schäden/ Haftung
Die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sachschäden wird eine Haftung ausgeschlossen. Es sei denn, dem Veranstalter ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen. Es besteht eine ausdrückliche Unverbindlichkeit der Empfehlung von Kooperationspartnern. Somit wird die Haftung für eventuelle Schäden

5. Änderung des Programmablaufs
CAJO behält sich vor, Änderungen der ausgeschriebenen Termine, sowie Änderungen des Programm- und Zeitablaufs und der Referenten vorzunehmen.

6. Stornierung der Veranstaltung oder einzelner Verträge
CAJO ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Krankheit) abzusagen oder den Inhalt der Veranstaltung zu ändern. Dies gilt auch, wenn die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Im Falle der Absage durch CAJO erhält der Kunde den gezahlten Leistungspreis in voller Höhe rückerstattet. CAJO hat das Recht, einzelnen Teilnehmern ohne Angabe von Gründen die Teilnahme zu verweigern oder diese während der Teilnahme von der Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn diese die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet ausgesprochener Abmahnungen nachhaltig stören. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund seiner Fehleinschätzung nicht gewachsen, gilt Gleiches. Ein Anspruch auf teilweise oder gänzliche Rückerstattung des Leistungspreises entsteht nicht.

V. Änderungen und Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern in den AGBs nichts Anderes bestimmt ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen. Sollte eine einzelne Bestimmung in diesen AGB rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien erkennen für den Fall der Ungültigkeit diejenige gültige Regelung an, die dem der Reglungsintension des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.